Grundlagen

Definition

Studentische Gruppen sind Ansammlungen von Personen an der Uni­versi­tät Hohen­heim, welche sich mit bestimmten gruppenspezifischen Zielen und Aufgaben befassen. Genauere Informationen können dem jeweiligen Webauftritt entnommen werden.

Vorraussetzungen

  • Die Gruppe verfolgt gemeinnützige Ziele.
  • Die Mindestgröße einer Gruppe beträgt 7 aktive Mitglieder.
  • Mindestens fünf der aktiven Mitglieder müssen an der Uni­versi­tät Hohen­heim und 80 Prozent der aktiven Mitglieder müssen an Stuttgarter Hoch­schulen immatrikuliert sein.
  • Die studentische Gruppe muss tatsächlich allen immatrikulierten Studierenden offen stehen. Jedes aktive Mitglied verfügt über passives und aktives Wahlrecht.
  • Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Gruppe - ins­besondere bei regelmäßig stattfindenden Treffen - hat auf dem Campus und innerhalb der Uni­versi­tät zu erfolgen.
  • Dauerhaftigkeit – die Gruppe muss mindestens zwei Semester existieren
  • Interessen der Gruppe müssen mit den Zielen der Uni­versi­tät Hohen­heim gemäß
    § 2-4 LHG sowie den demokratischen Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland, ins­besondere § 1-3 GG konform sein.

Anerkennung und Rückmeldung

Die Grundlage für eine Anerkennung ist die Erfüllung der Kriterien laut „Anerkennung als Studentische Gruppe“. Folgend kann der „Antrag zur Anerkennung“ gestellt werden. Es versteht sich von selbst, dass dieser vollständig und korrekt auszufüllen ist. Über diesen Antrag entscheidet der AStA in einer Sitzung. Hierbei kann es bei neuen Gruppen sinnvoll sein, dem Tagesordnungspunkt in der Sitzung beizuwohnen, um Ziele und Aufgaben der Gruppe zu schildern und eventuell auftauchende Fragen zu beantworten. Der Genehmigungsprozess kann hierdurcherheblich beschleunigt und vereinfacht werden. Als Pflicht zum Erhalt des Status muss eine Rückmeldung jährlich zum Sommersemester erfolgen. Hierzu muss das Formular „Rückmeldung“ genutzt werden. Durch diese jährliche Rückmeldung werden sowohl Aktivität der Gruppe als auch Erfüllung der Voraussetzungen zum Erhalt des Status geprüft.

Zur Anerkennung & Rückmeldung

Kontakt

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E-Mail

Recht

Durch eine Anerkennung haben die Gruppen folgende Privilegien:

  • Nennung auf der Homepage
  • Unentgeltliche Nutzung von Hörsälen
  • Im Einzelfall und mit Zustimmung des_r Rektor_in die unentgeltliche Nutzung von Euroforum und Schloss