Grundlagen

Hier findest Du die Grundlagen des AStA.

Definition

Der Allgemeine Studierendenausschuss ist das ausführende Organ der Studierenden­schaft.Der AStA ist dem StuPa rechenschaftspflichtig und an dessen Beschlüsse gebunden. Die_der Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses vertritt die Studierenden­schaft nach außen.

Der AStA wirkt an den allgemeinen Aufgaben der VS mit, besonders im Fokus stehen dabei:

  • die soziale Förderung der Studierenden
  • die Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern und von Studierenden mit einer Behinderung
  • die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden
  • die Förderung von Gleichstellung innerhalb der Studierenden­schaft
  • die übergreifenden Studienangelegenheiten der Studierenden
  • die Förderung der überregionalen und internationalen studentischen Zusammenarbeit

Aufgabe

 Die Aufgaben des AStA umfassen:

  • das Führen der laufenden Geschäfte der Studierenden­schaft
  • Vertreten der Studierenden­schaft nach Außen
  • Vorbereiten eines Haushaltsplanentwurf und Ausführen des vom StuPa beschlossenen Haushaltsplans
  • Betreuung und Koordination des Personals der verfassten Studierenden­schaft
  • Vorbereiten und Ausführen von Beschlüssen des StuPa
  • Kommuni­kation zwischen des Statusgruppen, Fakul­täten und Studiengängen sowie die Koordination der studentischen Gruppen.

Organisation

Der AStA besteht 5-9 stimmberechtigten Mitglieder. Diese werden einmal jährlich vom StuPa gewählt. Für diese Amtszeit wählen die stimmberechtigten Mitglieder bis zu zwei Vorsitzende. Auch nicht gewählte Personen können AStA-Referate und Aufgaben übernehmen.

Der AStA tagt während des Semesters einmal wöchentlich.

Kontakt

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