Grundlagen
Hier findest Du die Grundlagen des StuPa.
Hier findest Du die Grundlagen des StuPa.
Das Studierendenparlament ist das oberste beschlussfassende Organ der verfassten Studierendenschaft.
Innerhalb der Studierendenschaft übernimmt das StuPa folgende Aufgaben:
Das StuPa besteht aus 20 Stimmberechtigten Mitgliedern – 4 gewählten studentischen Senatsmitgliedern und 16 direkt gewählten Mitgliedern. Zusätzlich entsendet jede Fachschaft jeweils ein beratendes Mitglied. Das StuPa wird einmal pro Jahr gewählt und wählt für diese Amtszeit aus seiner Mitte ein Präsidium aus einem_r Präsident_in und zwei Stellvertretenden.
Die Sitzungen des StuPa's finden während des Semesters einmal im Monat statt und sind öffentlich.
Die QSMK ist eine Arbeitsgruppe des StuPa. In der Qualitätssicherungskommission (QSMK) werden alle Anträge auf studentische Qualitätssicherungsmittel verhandelt. Die QSMK erarbeitet einen Vorschlag über die Verwendung der studentischen QSM, über den dann im StuPa abgestimmt wird.
Die Kommission besteht aus jeweils drei Mitgliedern pro Fakultät. Zwei dieser Mitglieder werden von den Fachschaften vorgeschlagen und im StuPa bestätigt, das dritte wird aus den Mitgliedern in StuPa und AStA gewählt.
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