QSM

Bitte beachten Sie in dieser Vergaberunde:

  • anfallende Sachkosten so genau wie möglich aufzuschlüsseln
  • die geltenden HiWi Studensätze zu verwenden
  • die rechtlichen Grundlagen und weitere Richtlinien zu beachten
  • regelmäßig Ihre E-Mails zu überprüfen, um bei Rückfragen zeitnah antworten zu können
  • Überprüfen sie ihre E-Mail nach eingehen des Antrages ob eine Bestätigungsmail eingegangen ist. Sollte dies nicht der Fall sein. Reichen sie die Anträge einzeln ein oder kontaktieren sie uns per Mail an
    qsmk@uni-hohenheim.de
  • mögliche Teilfinanzierungen auch wirklich zu berücksichtigen, damit so viele Antragssteller wie möglich von den Mitteln profitieren können
  • Anträge die nach dem 08.12.2024 eingehen, werden nicht in der Vergabe berücksichtigt!
  • Die Antragsstellung erfolgt wieder auf einer Einzelantragsbasis.

    Zuweisung erfolgt auf SammelPSP-Elemente (n Anträge je Institut (z.B. 110) /Fachgebiet (z.B. 110a) -> Zusammenfassung Zuweisung auf ein SammelPSP-Element bleibt unverändert.

    Da die Mittel zweckgebunden sind, muss diese Zweckbindung eingehalten werden. Eine gegenseitige Deckungsfähigkeit ist zwischen den Teilprojekten je Einrichtung in Höhe von maximal 10 % gestattet.      

    Bitte beachten Sie, dass die Mittel zum 30.04.2026 zurückfallen, wenn Sie nicht ausgegeben sind oder keine nachweisbaren Rechtsverpflichtungen bestehen. Rechtsverpflichtungen über den 31.12.2025 hinaus können nicht akzeptiert werden.

  • Die Höhe der Zuweisungen wird nach dem finalem Beschluss der Verteilungen im Stupa, unter Vorbehalt kommuniziert, bis diese nach der abschließenden Prüfung und Entscheidung durch das Rektorats bestätigt sind. Dies soll Ihnen etwas früher Aufschluss geben, mit welchen Mitteln Sie für das nächste Semester planen können. In den vorherigen Vergaberunden hat sich gezeigt, das aus der abschließenden Prüfung durch das Rektorat keine Änderungen hervorgegangen sind. Sollten sich dennoch Änderungen ergeben teilen wir Ihnen diese schnellstmöglich mit.

Studentische QSM sind Mittel die auf Vorschlag der Studierenden zur Sicherung der Qualität von Lehre und Studium eingesetzt werden. QSM können von Lehrstühlen und von Studierenden (in Kooperation mit Lehrstühlen) beantragt werden.

 

Die QSM-Kommission erarbeitet nach Ablauf der Antragsfrist einen Vorschlag für die Vergabe der studentischen QSM. Dieser wird dem StuPa zur Abstimmung vorgelegt und danach im Rektorat, zur rechtlichen Prüfung, eingebracht.

 

Qualitätssicherungsmittel ersetzen einst die Einnahmen aus den Studiengebühren. 2015 wurde ein Großteil dieser Gelder in den Grundhaushalt der Universität überführt, 11,764 % wurden den Verfassten Studierendenschaften zugesprochen.

 

Rechtliche Grundlagen und weitere Richtlinien

VwV - QSM - studentisches Vorschlagsrecht

Hochschulfinanzierungsvereinbarung

Kontakt

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bitte alle Fragen, Anregungen, sowie Nachfragen zu Anträgen an untenstehende E-mail Adresse senden!

qsm-k@uni-hohenheim.de