QSM

Studentische QSM sind Mittel die auf Vorschlag der Studierenden zur Sicherung der Qualität von Lehre und Studium eingesetzt werden. QSM können von Lehrstühlen und von Studierenden (in Kooperation mit Lehrstühlen) beantragt werden.

 

Die QSM-Kommission erarbeitet nach Ablauf der Antragsfrist einen Vorschlag für die Vergabe der studentischen QSM. Dieser wird dem StuPa zur Abstimmung vorgelegt und danach im Rektorat, zur rechtlichen Prüfung, eingebracht.

 

Qualitätssicherungsmittel ersetzen einst die Einnahmen aus den Studiengebühren. 2015 wurde ein Großteil dieser Gelder in den Grundhaushalt der Universität überführt, 11,764 % wurden den Verfassten Studierendenschaften zugesprochen.

 

Rechtliche Grundlagen und weitere Richtlinien

VwV - QSM - studentisches Vorschlagsrecht

Hochschulfinanzierungsvereinbarung

Kontakt

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qsm-k@uni-hohenheim.de