Verfasste Studierendenschaft

Mitglieder der Verfassten Studierendenschaft sind alle an der Universität immatrikulierten Studierenden, einschließlich der immatrikulierten Promovierenden. Die Mitglieder der Studierendenschaft haben das Recht aus ihrer Mitte Vertreter_innen für verschiedene Gremien (die großen Fakultätsräte, der Senat sowie das Studierendenparlament) zu wählen und die Pflicht Beiträge zu zahlen.

An der Universität Hohenheim beschäftigt sich die Verfasste Studierendenschaft mit vielfältigen Aufgaben:

  • die Wahrnehmung der hochschulpolitischen, fachlichen und fachübergreifenden sowie der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden,
  • die Mitwirkung an den Aufgaben der Hochschule
  • die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,
  • die Förderung der Gleichstellung und den Abbau von Benachteiligungen innerhalb der Studierendenschaft,
  • die Förderung der sportlichen Aktivitäten der Studierenden,
  • die Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen

 

 

Die Verfasste Studierendenschaft ist eine Gliedkörperschaft der Universität Hohenheim. Rechtlich legitimiert ist die Verfasste Studierendenschaft durch das sogenannte Landeshochschulgesetz, kurz LHG. Zudem hat die Verfasste Studierendenschaft Hohenheim selbst die unten genannten Satzungen und Ordnungen entwickelt und sich diesen auch verpflichtet.

 

LHG

Organisationssatzung

Beitragsordnung

Finanzordnung

 

 

Haushaltspläne der VS

Hier befinden sich die Haushaltspläne der Verfassten Studierendenschaft der Universität Hohenheim nach § 65b LHG. Diese wurden vom AStA und dem StuPa empfohlen und vom Rektorat genehmigt. 

Haushaltsplan 2019

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2021

Haushaltsplan 2022

Haushaltsplan 2023

Haushaltsplan 2024

 

 

 

 

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Der Allgemeine Studierendenausschuss ist das ausführende Organ der Studierendenschaft.Der AStA ist dem StuPa rechenschaftspflichtig und an dessen Beschlüsse gebunden. Die_der Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses vertritt die Studierendenschaft nach außen.

Der AStA wirkt an den allgemeinen Aufgaben der VS mit, besonders im Fokus stehen dabei:

  • die soziale Förderung der Studierenden
  • die Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern und von Studierenden mit einer Behinderung
  • die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden
  • die Förderung von Gleichstellung innerhalb der Studierendenschaft
  • die übergreifenden Studienangelegenheiten der Studierenden
  • die Förderung der überregionalen und internationalen studentischen Zusammenarbeit

 Die Aufgaben des AStA umfassen:

  • das Führen der laufenden Geschäfte der Studierendenschaft
  • Vertreten der Studierendenschaft nach Außen
  • Vorbereiten eines Haushaltsplanentwurf und Ausführen des vom StuPa beschlossenen Haushaltsplans
  • Betreuung und Koordination des Personals der verfassten Studierendenschaft
  • Vorbereiten und Ausführen von Beschlüssen des StuPa
  • Kommunikation zwischen des Statusgruppen, Fakultäten und Studiengängen sowie die Koordination der studentischen Gruppen.

Der AStA besteht 5-9 stimmberechtigten Mitglieder. Diese werden einmal jährlich vom StuPa gewählt. Für diese Amtszeit wählen die stimmberechtigten Mitglieder bis zu zwei Vorsitzende. Auch nicht gewählte Personen können AStA-Referate und Aufgaben übernehmen.

Der AStA tagt während des Semesters einmal wöchentlich.

Studierendenparlament (StuPa)

Das Studierendenparlament ist das oberste beschlussfassende Organ der verfassten Studierendenschaft.

Innerhalb der Studierendenschaft übernimmt das StuPa folgende Aufgaben:

  • Beschlüsse in fakultätsübergreifenden Angelegenheiten der Studierendenschaft
  • Wahl und Kontrolle der Mitglieder des AStA
  • Beschluss und Kontrolle des Haushaltsplans, sowie Abstimmung über Haushaltsausgaben von über 2000 €
  • Festlegen der Beiträge zur verfassten Studierendenschaft
  • Benennung von jeweils einem beratenden Mitglied für den Senat und die verschiedenen Fakultätsräte.
  • Bestellung der studentischen Mitglieder der Kommission Qualitätssicherungsmittel (QSMK) und Abstimmung über die Verwendung der studentischen QSM auf Basis des von der QSMK vorgelegten Vorschlags
  • Erlassen, Ändern und Aussetzen von Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaft

Das StuPa besteht aus 19 Stimmberechtigten Mitgliedern – 3 gewählten studentischen Senatsmitgliedern und 16 direkt gewählten Mitgliedern. Zusätzlich entsendet jede Fachschaft jeweils ein beratendes Mitglied. Das StuPa wird einmal pro Jahr gewählt und wählt für diese Amtszeit aus seiner Mitte ein Präsidium aus einem_r Präsident_in und zwei Stellvertretenden.

Die Sitzungen des StuPa's finden während des Semesters einmal im Monat statt und sind öffentlich.

Die QSMK ist eine Arbeitsgruppe des StuPa. In der Qualitätssicherungskommission (QSMK) werden alle Anträge auf studentische Qualitätssicherungsmittel verhandelt. Die QSMK erarbeitet einen Vorschlag über die Verwendung der studentischen QSM, über den dann im StuPa abgestimmt wird.

Die Kommission besteht aus jeweils drei Mitgliedern pro Fakultät. Zwei dieser Mitglieder werden von den Fachschaften vorgeschlagen und im StuPa bestätigt, das dritte wird aus den Mitgliedern in StuPa und AStA gewählt.


Fachschaften

Die Fachschaften haben an der Universität Hohenheim lange Tradition. Nach der inofiziellen Hohenheim-internen Ansicht besteht eine Fachschaft aus aktiven Studierenden eines oder mehrerer artverwandter Studiengänge, auch wenn dies nicht der rechtlichen Definition entspricht. Fachschaften nehmen vielfältige Aufgaben zur Vertretung der Studierenden an der Universität Hohenheim wahr. Ausflüge, Vorträge und Zusammensein kommen ebenfalls nicht zu kurz. Eine Übersicht zur ersten Kontaktaufnahme findet ihr hier!

Studentische Gruppen

Studentische Gruppen sind Ansammlungen von Personen an der Universität Hohenheim, welche sich mit bestimmten gruppenspezifischen Zielen und Aufgaben befassen. Genauere Informationen können dem jeweiligen Webauftritt entnommen werden.

Eine aktuelle Liste der studentischen Gruppen findest du hier.

  • Die Gruppe verfolgt gemeinnützige Ziele.
  • Die Mindestgröße einer Gruppe beträgt 7 aktive Mitglieder.
  • Mindestens fünf der aktiven Mitglieder müssen an der Universität Hohenheim und 80 Prozent der aktiven Mitglieder müssen an Stuttgarter Hochschulen immatrikuliert sein.
  • Die studentische Gruppe muss tatsächlich allen immatrikulierten Studierenden offen stehen. Jedes aktive Mitglied verfügt über passives und aktives Wahlrecht.
  • Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Gruppe - insbesondere bei regelmäßig stattfindenden Treffen - hat auf dem Campus und innerhalb der Universität zu erfolgen.
  • Dauerhaftigkeit – die Gruppe muss mindestens zwei Semester existieren
  • Interessen der Gruppe müssen mit den Zielen der Universität Hohenheim gemäß
    § 2-4 LHG sowie den demokratischen Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere § 1-3 GG konform sein.

Die Grundlage für eine Anerkennung ist die Erfüllung der Kriterien laut „Anerkennung als Studentische Gruppe“. Folgend kann der „Antrag zur Anerkennung“ gestellt werden. Es versteht sich von selbst, dass dieser vollständig und korrekt auszufüllen ist. Über diesen Antrag entscheidet der AStA in einer Sitzung. Hierbei kann es bei neuen Gruppen sinnvoll sein, dem Tagesordnungspunkt in der Sitzung beizuwohnen, um Ziele und Aufgaben der Gruppe zu schildern und eventuell auftauchende Fragen zu beantworten. Der Genehmigungsprozess kann hierdurcherheblich beschleunigt und vereinfacht werden. Als Pflicht zum Erhalt des Status muss eine Rückmeldung jährlich zum Sommersemester erfolgen. Hierzu muss das Formular „Rückmeldung“ genutzt werden. Durch diese jährliche Rückmeldung werden sowohl Aktivität der Gruppe als auch Erfüllung der Voraussetzungen zum Erhalt des Status geprüft.


Die notwendigen Dokumente findet ihr hier.

Durch eine Anerkennung haben die Gruppen folgende Privilegien:

  • Nennung auf der Homepage
  • Unentgeltliche Nutzung von Hörsälen
  • Im Einzelfall und mit Zustimmung des_r Rektor_in die unentgeltliche Nutzung von Euroforum und Schloss